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Was ist ein Jubel(Jobel-)jahr?
Aus: Fischer-Wollpert, Wissen Sie bescheid? 1982
Jubeljahr - Jubiläumsjahr
Das alttestamentliche Judentum kannte nach Lv 25, 8-12 das
Jobeljahr, das jeweils im 50. Jahr gehalten wurde. Dieses Jahr
brachte den Ausgleich bei sozialer Ungerechtigkeit: Erlaß der
Schulden und Rückgabe gekaufter Felder, vielleicht auch
Befreiung vom Sklavendienst. Über die praktischen
wirtschaftlichen Folgen eines solchen Jobeljahres ist auf Grund der
Quellen nur wenig bekannt.
Die Kirche hat den Gedanken an einen
besonderen Gnadenerweis übernommen und mit dem Jubel- oder
Jubiläurnsjahr (= J.) verbunden: durch die Gewährung eines
vollkommenen Ablasses soll die Heiligung der Gläubigen gefördert
werden. Zum ersten Mal in der Geschichte schrieb Papst Bonifaz VIII.
für das Jahr 1300 ein solches J. aus; es sollte alle 100 Jahre
gehalten werden. Die späteren Päpste haben den Zwischenraum
auf 50, dann auf 33 (Lebensjahre Jesu), schließlich auf 25
Jahre verringert. Aber auch zu besonderen Anlässen kann ein J.
verkündet werden, z. B. 1933 zur 1900-Jahr-Feier des Todes
Christi.
Zum Abschluß des II. Vat. Konzils (8. 12.1965)
schrieb Paul VI., ein J. aus, das znächst bis Pfingsten 1966
befristet war, dann aber auf ein ganzes Jahr ausgedehnt wurde.
Während bei den früheren Jubeljahren die Gewährung des
vollkommenen Ablasses an den Besuch der vier römischen
Hauptkirchen, (St. Peter, St. Paul vor den Mauern, St. Johann im
Lateran und St. Maria Maggiore) gebunden war, der Ablaß also
nur in Rom gewonnen werden konnte, stellte Paul VI., den Intentionen
des Konzils folgend, die Bischofskirchen in den Mittelpunkt. Die
Stellung des Bischofs, "von dem das Leben seiner Gläubigen
gewissermaßen ausgeht und abhängt" (II. Vat. Konzil;
Lit 41) sollte dadurch deutlicher hervorgehoben werden. Das 1975
gefeierte J. erweiterte den Kreis der Kirchen, in denen der Ablaß
gewonnen werden konnte, auf alle Wallfahrtskirchen.
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