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Was ist ein Jubel(Jobel-)jahr?

Aus: Fischer-Wollpert, Wissen Sie bescheid? 1982

Jubeljahr - Jubiläumsjahr

Das alttestamentliche Judentum kannte nach Lv 25, 8-12 das Jobeljahr, das jeweils im 50. Jahr gehalten wurde. Dieses Jahr brachte den Ausgleich bei sozialer Ungerechtigkeit: Erlaß der Schulden und Rückgabe gekaufter Felder, vielleicht auch Befreiung vom Sklavendienst. Über die praktischen wirtschaftlichen Folgen eines solchen Jobeljahres ist auf Grund der Quellen nur wenig bekannt.
Die Kirche hat den Gedanken an einen besonderen Gnadenerweis übernommen und mit dem Jubel- oder Jubiläurnsjahr (= J.) verbunden: durch die Gewährung eines vollkommenen Ablasses soll die Heiligung der Gläubigen gefördert werden. Zum ersten Mal in der Geschichte schrieb Papst Bonifaz VIII. für das Jahr 1300 ein solches J. aus; es sollte alle 100 Jahre gehalten werden. Die späteren Päpste haben den Zwischenraum auf 50, dann auf 33 (Lebensjahre Jesu), schließlich auf 25 Jahre verringert. Aber auch zu besonderen Anlässen kann ein J. verkündet werden, z. B. 1933 zur 1900-Jahr-Feier des Todes Christi.
Zum Abschluß des II. Vat. Konzils (8. 12.1965) schrieb Paul VI., ein J. aus, das znächst bis Pfingsten 1966 befristet war, dann aber auf ein ganzes Jahr ausgedehnt wurde. Während bei den früheren Jubeljahren die Gewährung des vollkommenen Ablasses an den Besuch der vier römischen Hauptkirchen, (St. Peter, St. Paul vor den Mauern, St. Johann im Lateran und St. Maria Maggiore) gebunden war, der Ablaß also nur in Rom gewonnen werden konnte, stellte Paul VI., den Intentionen des Konzils folgend, die Bischofskirchen in den Mittelpunkt. Die Stellung des Bischofs, "von dem das Leben seiner Gläubigen gewissermaßen ausgeht und abhängt" (II. Vat. Konzil; Lit 41) sollte dadurch deutlicher hervorgehoben werden. Das 1975 gefeierte J. erweiterte den Kreis der Kirchen, in denen der Ablaß gewonnen werden konnte, auf alle Wallfahrtskirchen.

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